Eine flächendeckende Sicherstellung der ambulanten Versorgung setzt neue Formen der Zusammenarbeit der therapeutischen Professionen voraus und verbunden damit mehr Autonomie für die Heilmittelberufe (Direktzugang).
Die Heilmittelerbringer müssen angemessen vergütet werden. Dazu zählt insbesondere ein angemessener Ost-West-Angleich.
Die Versorgung mit den medizinisch notwendigen Heilmitteln muss eine Pflichtleistung der Gesetzlichen Krankenversicherung bleiben.
Alle gesetzlich Versicherten müssen weiterhin die gleichen Leistungen erhalten (einheitlicher und gemeinsamer Leistungskatalog).
Die Systematik der Heilmittelregresse hat sich als Zugangshürde zu Lasten der Patienten erwiesen, unabhängig von deren objektiven und aus der Heilmittelrichtlinie ablesbaren Therapiebedarf. Hier bedarf es einer gesetzlichen Veränderung.
Die Mitwirkungsmöglichkeiten der Heilmittelerbringer müssen ausgebaut werden, z. B. im Verhältnis zum Gemeinsamen Bundesausschuss.
Die Heilmittel-Richtlinie und die berufliche Ausbildung müssen kontinuierlich an den Stand des medizinisch-therapeutischen Fortschritts angepasst werden.